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 Gelder für die Wohnraumförderung stehen bereit

26.02.2010


Neubau und Erwerb von Gebäuden und Wohnungen – Anpassung von Wohnraum für Schwerbehinderte Personen – jetzt Antrag stellen
 
 
Für Bauwillige von Neubauten beziehungsweise Erst- oder Zweiterwerber von Gebäuden oder Wohnungen stehen im Jahr 2010 wieder Gelder aus dem Bayerischen Wohnrauförderungsprogramm und dem Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm für Vorhaben im Landkreis Straubing-Bogen zur Verfügung.
 
Mit Mitteln aus dem Bayer. Wohnungsbauprogramm konnten 2009 insgesamt 16 Wohnhäuser mit 550.900,00 € gefördert werden. Gleichzeitig wurden Mittel aus dem Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt in Höhe von 857.400,00 € für Neubauten oder den Erwerb von bestehenden Gebäuden zur Eigennutzung zur Verfügung gestellt.
 
Für das Bayerische Wohnungsbauprogramm 2010 wurden dem Landkreis Straubing-Bogen bereits jetzt Landes- und Bundesmittel in Höhe von 600.000,00 Euro zur Bewilligung zur Verfügung gestellt.
 
Im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung fördert der Freistaat Bayern mit Landes- und Bundesmitteln aus dem Bayer. Wohnungsbauprogramm 2010 die Neuschaffung von Wohnungen/Neubau von Gebäuden sowie den Ersterwerb und Zweiterwerb von bestehenden Wohnungen mit einem zunächst 15-jährigen zinsfreien Tilgungsdarlehen. Gefördert wird auch der Kauf von Wohnungen und Gebäuden, in denen der Käufer bereits zur Miete wohnt. Der Erwerb ist allerdings nicht förderfähig, wenn die Käufer mit dem Verkäufer in gerader Linie verwandt sind. Eine vorgezogene Erbfolge kann nicht gefördert werden.
 
Voraussetzung für die Gewährung von Fördermitteln ist die Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen. Maßgebend ist das Gesamteinkommen des Haushalts. Das ist die Summe der Jahreseinkommen des Antragstellers und der weiteren Haushaltsangehörigen die mit in die Wohneinheit einziehen werden. Das Weihnachts- und Urlaubsgeld ist ebenfalls zum Jahreseinkommen zu rechnen.
 
Der Einsatz von Fördermitteln kann allerdings nur in solchen Fällen von Bauherren und Erwerbern in Betracht kommen, die sich nur mit Hilfe der staatlichen Förderung angemessenen Wohnraum schaffen können. Gefördert wird auch 2010 mit einem Zinsverbilligten Darlehen, das bis zu 30 % der förderfähigen Gesamtkosten betragen kann.
Ein Eigenkapitalanteil in Höhe von 25 % der Gesamtkosten ist allerdings beizubringen. Hierzu ist allerdings Grundvoraussetzung, dass 15 % Eigenkapital in Form von Bargeld zur Verfügung steht.
Darüber hinaus sind bestimmte Wohnflächengrenzen einzuhalten.
Bei der Grundstücksgröße sollen im Landkreis auch 600 m ² nicht überschritten werden.
 
Die Zinsen für das Darlehen betragen während der 15 jährigen ordnungsgemäßen Belegung 0,5 %; danach ist es mit bis zu 7 % jährlich zu verzinsen. Die Tilgung beträgt 1 % jährlich unter Zuwachs der ersparten Zinsen. Es wird ein einmaliger Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 2 % erhoben, der im 1. und 2. Jahr halbjährlich mit jeweils 0,5 % des Darlehensnennbetrages zu entrichten ist.
 
Gefördert werden nur bauliche Maßnahmen zur Anpassung bestehenden Wohnraums und auch bei Neubauten bei denen eine behindertengerechte Bauweise erforderlich ist.
Als bauliche Maßnahmen kommen beispielsweise in Betracht:
 
-          Umbau einer Wohnung in einen behindertengerechten Wohnungszuschnitt zum Beispiel für Rollstuhlfahrer
-          Einbau behindertengerechter sanitärer Anlagen
-          Einbau solcher baulichen Anlagen, die Folgen einer Behinderung oder Erkrankung mildern (etwa ein Aufzug oder eine Rampe für Rollstuhlfahrer)
 
Zuwendungsempfänger ist grundsätzlich der Eigentümer der geförderten Wohnung. Die Schwerbehinderung ist nachzuweisen. Einkommensgrenzen sind auch hier zu beachten. Es kann mit einem leistungsfreien Baudarlehen, das einem Zuschuss gleichkommt, bis zu einem Höchstbetrag von 10.000,-- € gefördert werden. Das Beihilfedarlehen ist zins- und tilgungsfrei.
 
Im Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm stehen ebenfalls für das Jahr 2010 wieder ausreichend Mittel zur Verfügung. Dieses Programm kann ebenfalls über das Landratsamt Straubing-Bogen beantragt werden. Es werden hier sowohl Neubauten als auch der Erst- oder Zweiterwerb von Gebäuden und Wohnungen gefördert. Auch hier gilt: Kein Erwerb bei Verwandten in gerader Linie. In diesem Programm werden Aus- und Umbauter nicht gefördert.
 
Hier gelten dieselben Einkommensgrenzen wie beim Bayerischen Wohnraumförderungsprogramm.
Gefördert wird mit einem Kapitalmarktdarlehen der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt, das mit Unterstützung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für die Dauer von 10 Jahren zinsverbilligt gewährt wird. Der aktuelle Zinssatz beträgt 3,0 %.
 
Werden zur Finanzierung des Vorhabens weitere Fördermittel des Bayerischen Wohnungsbauprogramms mit eingesetzt, wird für die Dauer von 10 Jahren ein 0,5 % höherer Zinssatz fällig, das sind zurzeit 3,5 %.
Der jeweils gültige Zinssatz ist beim Landratsamt Straubing-Bogen oder bei der Landesbodenkreditanstalt zu erfragen. Der Darlehensbetrag darf 30 % der Gesamtkosten des selbst genutzten Wohnraums nicht übersteigen. Allerdings ist dieser Betrag auf 100.000,-- € begrenzt. Ergibt sich nach den Bestimmungen ein rechnerischer Darlehensbetrag von weniger als 15.000,-- €, scheidet die Förderung aus. Eigenkapital ist hier erforderlich in Höhe von 20 % der Gesamtkosten.
 
Die staatlichen Förderungsmittel müssen nach strenger sozialer Dringlichkeit vergeben werden. Es wird deshalb empfohlen, baldmöglichst mit dem Landratsamt Straubing-Bogen in Verbindung zu treten, insbesondere darum, da jetzt Mittel 2010 zur Verfügung stehen.
 
Für ein persönliches Gespräch sollte vorab eine Planskizze mit Berechnung der Wohnfläche, des umbauten Raumes, sowie der Steuerbescheid vom letzten Jahr und Lohnzettel vom aktuellen Familien- und Haushaltseinkommen mit vorgelegt werden. Sinnvoll ist es auch, bereits bei der Vorsprache den Nachweis vorzulegen, dass 15 % Bargeld vorhanden sind.
 
Bei der Wohnraumförderung ist besonders zu beachten, dass mit dem Bau erst begonnen werden darf, wenn die Fördermittel bewilligt sind oder wenn die Bewilligungsstelle einem vorzeitigen Baubeginn schriftlich zugestimmt hat. Der Kaufvertrag darf ebenfalls erst abgeschlossen werden, wenn die Zustimmung vorliegt.
 
Für das Bayer. Zinsverbilligungsprogramm (sollte es alleine beantragt werden) genügt die Antragstellung vor Baubeginn oder vor Abschluss des Kaufvertrages.
 
Informationsmaterial sendet das Landratsamt Straubing-Bogen auf Anfrage zu.
Ansprechpartner für verwaltungsmäßige Fragen ist Herr Häusler, Landratsamt Straubing-Bogen, Leutnerstr. 15, 94315 Straubing, Zi. Nr. 222, Tel. 09421/973-262;
E-mail: haeusler@landkreis-straubing-bogen.de.
 
Für technische Fragen stehen Frau Wolf, Zimmer 224, Tel. 09421-973 272;
E-mail: wolf.gabriele@landkreis-straubing-bogem.de und Herr Stefan Singer, Zimmer 225, Tel. 09421-973270; E-mail: singer.stefan@landkreis-straubing-bogen.de zur Verfügung.